Zwangsvollstreckungsrecht
Umfassende Kenntnis über die Umstände und die Beteiligten eines Sachverhaltes sind für die Realisierung des eigenen Anspruchs von entscheidender Bedeutung. Erfolgreiche Zwangsvollstreckung beginnt daher nicht erst mit der Erlangung eines Vollstreckungstitels, sondern bereits bei der Organisation der Geschäftsanbahnung und der Vertragsgestaltung, bei Ansprüchen aus strafbaren Handlungen mit der zielführenden Einleitung und Begleitung eines Ermittlungsverfahrens.
Werden Forderungen aus Vertragsverhältnissen nicht fristgerecht erfüllt, ist ein effektives Forderungsmanagement hilfreich, um Zahlungsausfälle zu vemeiden. War für einen Schuldner bereits seit längerer Zeit absehbar dass er außer Stande sein würde, seine Verbindlichkeiten vollständig bedienen zu können, werden häufig Vermögenswerte auf Dritte übertragen, gegen die dann gesondert vorzugehen ist. Zur Vermeidung solcher zeit- und kostenintensiven Maßnahmen empfiehlt sich daher regelmäßig der Abschluss entsprechender Vereinbarungen zur Absicherung des Kreditorenrisikos.
Betreibt der Gläubiger zunächst erfolgreich die Vollstreckung gegen den Schuldner, stehen diesem oder dritten Personen gleichwohl grundsätzlich weitere Rechtsbehelfe zur Verfügung. Um den z.B. gepfändeten Vermögensgegenstand dann auch tatsächlich verwerten zu können, ist eine konsequente Vorgehensweise des Gläubigers bis zum Abschluss des ggf. vom Schuldner betriebenen weiteren gerichtlichen Verfahrens erforderlich.
Ziel sämtlicher Maßnahmen ist letztendlich die Realisierung der Forderungen des Gläubigers, sei es durch Einziehung von Geldern, Verwertung von Sicherheiten oder Vollstreckung in unbewegliche oder bewegliche Vermögensgegenstände.
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