Beweismittelerlangung und -sicherung
Voraussetzung jeder erfolgreichen Rechtsverfolgung ist die Beweisbarkeit des eigenen Anspruchs.
Die umfassende Kenntnis über
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die Person des jeweiligen Anpsruchsgegners
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diesem nahestehende Personen und
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sonstige Drittbeteiligte (juristische und natürliche Personen)
namentlich insbesondere vergangene und gegenwärtige
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unternehmerische Aktivitäten
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wirtschaftliche Rahmenbedingungen
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familiäre Situationen
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soziale und gesellschaftliche Verbindungen und
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sonstiger Habitus
ist für die erfolgreiche Durchsetzung des eigenen Anspruchs hierbei immer häufiger von entscheidender Bedeutung. Da im Rahmen zivilrechtlicher Auseinandersetzungen staatliche Eingriffsbefugnisse fehlen, obliegt die rechtlich zulässige Erlangung gerichtsverwertbarer Beweismittel dabei jeder Partei selbst.
Liegt hingegen ein strafbares Verhalten des Gegners vor, stehen die in Rahmen eines - ggf. auch erst durch den Gläubiger selbst veranlassten - behördlichen Ermittlungsverfahrens gewonnenen Erkenntnisse für die Durchsetzung der eigenen vermögensrechtlichen Ansprüche zur Verfügung. Darüber hinaus kann die Realisierung dieser Ansprüche häufig auch schon im Rahmen des jeweiligen Ermittlungsverfahrens über Maßnahmen der Rückgewinnungshilfe der Strafverfolgungsbehörden betrieben werden.