Restrukturierung / Sanierung

Gläubiger, deren Forderungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bedient werden, finden sich oftmals unvermittelt mit der Situation konfrontiert, plötzlich selbst Schuldner, z.B. gegenüber ihren eigenen Lieferanten und Dienstleistern, zu sein und fällige Verbindlichkeiten nicht rechtzeitig begleichen zu können.
 
Zur Vermeidung derartiger Liquiditätsengpässe, welche im äußersten Fall die eigene Insolvenz des Gläubigers nach sich ziehen können, sind ein effektives Controlling, rechtzeitige Intervention der Entscheidungsträger und die konsequente Umsetzung korrektiver Maßnahmen zur Optimierung der finanziellen Beweglichkeit unerlässlich.
 
Die Kanzlei ist aufgrund langjähriger Tätigkeit im Rahmen von Restrukturierungen, Sanierungen und Liquidationen betroffener Unternehmen sowie der Insolvenzverwaltung bestens vertraut mit derartigen Szenarien und berät Einzelunternehmer und kleine bis mittelständische Personen- und Kapitalgesellschaften bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.

Schwerpunkte

Rainer Gräger, LL.M. (H.K.)
Rechtsanwalt
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