Gläubigervertretung

Die Vorschriften der Insolvenzordnung schränken die Rechte der Gläubiger zur Durchsetzung ihrer individuellen Forderungen ein und machen daher um so mehr ein abgestimmtes, effektives und vor allem schnelles Handeln im Insolvenzfall erforderlich, um für den Gläubiger die ihm verbleibenden Rechte durchzusetzen.
 
Idealer Weise sollte dieser sowohl bereits bei Beginn einer Geschäftsbeziehung als auch in deren weiteren Verlauf die jederzeit denkbare Insolvenz seines Vertragspartners berücksichtigen und sein Geschäft entsprechend betreiben. Hält der Gläubiger die Insolvenz seines Schuldners aufgrund konkreter Umstände für möglich und sind seine Forderungen nicht hinreichend besichert, droht im ungüngstigsten Falle, d.h. der späteren Insolvenz des Vertragspartners, die Anfechtung bereits erhaltener Zahlungen oder etwaiger Besicherungen.
 
Eine branchenorientierte Vorgehensweise ist hier unabdingbar, um Forderungen soweit wie möglich doch noch zu realisieren. Dabei kommt der Durchsetzung von Eigentumsvorbehaltsrechten, Prüfung und Abwicklung von Gläubiger-Pool-Vereinbarungen sowie ggfs. Realisierung persönlicher Haftung von Geschäftsführern und Vorständen der Debitoren oder sonstiger Dritter besondere Bedeutung zu.
 
Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung bei der Durchsetzung entsprechender Forderungen sowohl gegenüber Insolvenzverwaltern als auch persönlich haftenden Schuldnern und sonstigen Drittbeteiligten.

Schwerpunkte

Rainer Gräger, LL.M. (H.K.)
Rechtsanwalt
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