Prozesskostenrechner

Auf der folgenden Seite besteht die Möglichkeit, bei Angabe des Betrages des wirtschaftlichen Interesses (z.B. bei einer Forderung deren Höhe, bei einem Herausgabeanspruch dem Wert der Sache, um die es geht usw.) die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens auf der Grundlage
 
  • des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes (RVG)
  • dessen Vergütungsverzeichnis (VV RVG) und
  • des Gerichtskostengesetzes
berechnen zu lassen.
 
 
HINWEIS:
 
Die Nutzung des Programms ist kostenlos. Dessen Bereitstellung erfolgt lediglich zu Informationszwecken. Ein nach Eingabe der jeweiligen Parameter berechneter Betrag ist unverbindlich und steht insbesondere in keinem Zusammenhang mit einem der Kanzlei erteilten oder künftig zu erteilenden Auftrag. Maßgeblich für die Berechnung der anwaltlichen Vergütung im Rahmen eines konkreten Mandatsverhältnisses ist allein die zwischen der Kanzlei und dem Auftraggeber im Einzelfall vereinbarte Vergütung. Diese kann insbesondere unter Berücksichtigung außergerichtlicher Tätigkeiten des Rechtsanwalts, einer Mehrzahl rechtlicher Angelegenheiten innerhalb eines Mandatsverhältnisses und/oder auf der Grundlage einer jeweils gesondert abzuschließenden Vergütungsvereinbarung, welche die Berechnung der Vergütung nach Pauschalbeträgen, Stundensätzen oder sonstigen Parametern vorsieht, abweichen bzw. höher als die im Ergebnis der Anwendung des Programms berechnete Vergütung sein.
 

Schwerpunkte

Rainer Gräger, LL.M. (H.K.)
Rechtsanwalt
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