Auftrag zum Forderungseinzug

Die Kanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Auftrag zur außergerichtlichen und / oder gerichtlichen Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Geldforderungen, notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung, zu erteilen.
 
Die Formulardaten werden verschlüsselt an die Kanzlei übermittelt.
 
Die Ihrem Anspruch zu Grunde liegenden Verträge, Rechnungen, Mahnungen und sonstige Korrespondenz können Sie als Dateien in den Formaten *.pdf, *.doc und *.docx an das über den Link abrufbare Formular anhängen oder per Post oder Telefax zusenden.
 
Das Formular ist lediglich für die Übermittlung von einzelnen Forderungen vorgesehen. Mehrere Forderungen bzw. Forderungen im Portfolio können in einem vorher mit dem Auftraggeber jeweils zu vereinbarenden Format über eine gesonderte Schnittstelle importiert und verarbeitet werden.
 
 
HINWEIS:
 
Mit Übersendung des ausgefüllten Inkassoauftrages sowie etwaiger Dateianhänge kommt ein  Mandatsverhältnis mit der Kanzlei zustande. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Berechnung der anwaltlichen Leistungen hierfür auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes - RVG - und dessen Vergütungsverzeichnis - VV RVG.
 

Schwerpunkte

Rainer Gräger, LL.M. (H.K.)
Rechtsanwalt
RRA 
 
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