Prozessführung

Die effektive Anspruchsdurchsetzung macht häufig die  Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe erforderlich. Die jeweilige Vorgehensweise orientiert sich dabei immer an den konkreten Umständen des Einzelfalles und erfolgt grundsätzlich in enger Abstimmung mit dem Mandanten.
 
Aufgrund der Spezialisierung der Kanzlei als Vertreter von Gläubigerinteressen werden Ansprüche regelmäßig im Rahmen von Klageverfahren tituliert oder in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit zunächst durch Arrest und Einstweilige Verfügung gesichert und erst im sich anschließenden Hauptsache- bzw. Klageverfahren endgültig tituliert. Soweit erforderlich, schließt sich das Zwangsvollstreckungsverfahren unmittelbar an.
 
Im Rahmen der gerichtlichen Vertretung und Verteidigung ärztlicher und zahnärztlicher Berufsträger gegen unberechtigte Inanspruchnahme ist neben der detaillierten Aufarbeitung des Aufklärungs- und Behandlungsgeschehens und der zutreffenden Beurteilung medizinischer Tatsachen die genaue Kenntnis der prozessualen Besonderheiten des Haftpflichtprozesses und der Beweislastverteilung entscheidend für eine erfolgreiche Rechtsverteidigung und Abwehr vermeintlicher Ansprüche.

Schwerpunkte

Rainer Gräger, LL.M. (H.K.)
Rechtsanwalt
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